Arztbesuch während der COVID-19-Pandemie

09.03.2023 Für den Besuch von Arztpraxen gilt gemäß den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen für Patienten und Angehörige auch weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Schutzmaske als Mund-Nasen-Schutz. Diese Regelungen gelten voraussichtlich noch bis zum 7. April 2023.

Da wir in der Praxis auch viele Patienten behandeln, die noch nicht gegen Covid-19 geimpft sind (ein großer Teil der Patienten ist jünger als 12 Jahre), behalten wir folgende Regeln bei:

  • Das Tragen einer FFP2-Maske als Mund-Nasen-Schutz ist Voraussetzung für einen Besuch in unserer Praxis.
  • Kommen Sie bitte pünktlich, um einen Stau bei der Anmeldung zu vermeiden und das Wartezimmer nicht zu überfüllen.
  • Halten Sie Abstand zu anderen Personen in der Praxis.
  • Sollten Sie oder Ihr Kind Corona-typische Symptome haben, informieren Sie uns bitte vorher. Eventuell kann der Termin als Videosprechstunde stattfinden.

Diese Regeln dienen dazu, Infektionen zu vermeiden. Sie schützen damit sich, Ihr Kind und unser Team.


zurück zur Homepage